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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-666/19 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2016/1247
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, China
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 28.6.2019 Rs T-741/16: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des EuG vom 28.6.2019 in der Rechtssache T-741/16 in vollem Umfang aufzuheben; - ihren Klageanträgen stattzugeben und die angefochtene Verordnung gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs für nichtig zu erklären, soweit sie sie betrifft; - der Beklagten und der Streithelferin vor dem Gericht die Kosten der Rechtsmittelführerin für dieses Rechtsmittel und die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-741/16 aufzuerlegen. - Hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin, - die Rechtssache zur Entscheidung über den zweiten Teil des ersten Klagegrundes an das Gericht der Europäischen Union zurückzuverweisen; - weiter hilfsweise: die Rechtssache zur Entscheidung über jedweden anderen ihrer Klagegründe, je nach Verfahrensstand, an das Gericht der Europäischen Union zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 28.06.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-741/16
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 383 S. 47
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.04.2022
Erledigungs-Az: Rs C-666/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 55