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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1656/18 (BVerfG)
§§: EStG 2009 § 5 b Abs. 2 Satz 1, AO § 150 Abs. 8, AO § 256, AO § 5
Schlagwörter unbillige Härte, elektronische Übermittlung, Übermittlung, Form, Bilanz, GuV, Ausspähungsrisiko, Ermessen
Rechtsfrage: Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuV - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 15.05.2018
Vorinstanz/AZ: VII R 14/17
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2018 S. 1137
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 14 41
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 05.07.2019
Erledigungs-Az: 1 BvR 1656/18
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen