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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 19/15 (BFH) |
§§: | KN Unterpos. 8525 8099, KN Unterpos. 8525 8091 |
Schlagwörter | Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft |
Rechtsfrage: | Einreihung von Helmkameras (Camcorder) mit CMOS-Bildsensor, Objektiv, Videosignalelektronik, Speicherkartenschacht (ggf. mit Speicherkarte): Bieten die eingeführten Kameras, neben der Aufzeichnungsmöglichkeit der von den Kameras aufgenommen Töne und Bilder, eine weitere praktisch relevante Möglichkeit der Speicherung von Tönen und Bildern aus externen Quellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3537/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.10.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 19/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |