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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 27/04 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3, AO 1977 § 181 Abs. 5, AO 1977 § 170 |
Schlagwörter | Verjährung, Verlustfeststellung, Bindungswirkung, Feststellungsfrist, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Kann der Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.1994 auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist aufgehoben bzw. geändert (§ 10 d Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG) werden, wenn er sich auf die Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 1998 auswirkt und insoweit die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3106/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.07.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 27/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 02 30 |