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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/12 (BFH)
§§: UStG 2005 § 4 Nr. 14 Buchst. a
Schlagwörter Steuerfreiheit, Fußpfleger, Heilberuf, Heilberufliche Tätigkeit
Rechtsfrage: Umsätze eines staatlich geprüften Podologen vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Podologe" (Heilkunde am Fuß) - 1. Kann sich der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation für die nicht unter die Katalogberufe fallenden Unternehmer insbesondere aus berufsrechtlichen Regelungen ergeben? - 2. Ist die Berufsqualifikation bereits mit Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen (§ 4 Satz 2 PodG) gegeben? - 3. Ist die Erlaubniserteilung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 PodG) für die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.06.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1911/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.0213
Erledigungs-Az: V R 22/12