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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-657/13 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49
Schlagwörter EG, EU, Niederlassungsfreiheit, Betriebsstätte, Ausland, Inland, Wirtschaftsgut, Entnahmegewinn, stille Reserven
Rechtsfrage: Ist es mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV vereinbar, wenn für den Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die Möglichkeit eröffnet, den Entnahmegewinn gleichmäßig auf fünf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.12.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 3664/11 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 35
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.05.2015
Erledigungs-Az: Rs C-657/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 24