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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 32/05 | 
| §§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Rückwirkendes Ereignis, Realsplitting, Antrag, Erweiterung, Änderung | 
| Rechtsfrage: | Stellt die Erweiterung des Antrags auf Abzug von Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben (Realsplitting) mit Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 dar? - Enthalten § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die frühere Wahlrechtsausübung eine Bindungswirkung, die die nachträgliche Erweiterung des Antrags ausschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.06.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 17 K 6808/02 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 88 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 28.06.2006 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 32/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 72 | 
