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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 47/14 (BFH)
§§: DBA-Österreich Art. 15 Abs. 1, DBA-Österreich Art. 15 Abs. 5, DBA-Österreich Art. 23, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Pilot, Progressionsvorbehalt, Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode, Flugzeug, Österreich
Rechtsfrage: Unterliegen die Einkünfte des im Inland ansässigen Klägers, die er als Pilot im nationalen und internationalen Flugverkehr bei einer in Österreich ansässigen Fluggesellschaft bezogen hat, in Deutschland der Besteuerung unter Anwendung des Anrechnungsverfahrens oder der Freistellungsmethode unter Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts? Aufteilung der Vergütung und des Besteuerungsrechts zwischen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 03.06.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 2730/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.05.2015
Erledigungs-Az: I R 47/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 18 61