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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 793/02 (BVerfG)
§§: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Grundsätzliche Bedeutung, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.02.2002
Vorinstanz/AZ: V B 53/01
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 18.07.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 793/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen