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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 36/19 (BFH) |
| §§: | KraftStG § 3 Nr. 7 Buchst. a |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Land- und Forstwirtschaft |
| Rechtsfrage: | Sind Sattelanhänger generell von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG für ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Fahrzeuge ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 06.12.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 424/17 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 29 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.11.2020 |
| Erledigungs-Az: | IV R 36/19 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: III R 4/19 -- Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 04 51 |