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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 20/08 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8, AO § 61 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Verein, Vereinszweck, Satzung, Satzungsänderung, Tarif, Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit |
Rechtsfrage: | Genügt die Satzung eines Vereins den gemeinnützigkeits-rechtlichen Anforderungen an die Form der Satzungsmäßigkeit, wenn entgegen § 61 AO die Vermögensbindung zwar bei Auflösung, nicht aber bei Änderung oder bei Wegfall des Vereinszwecks bestimmt ist? Ist der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG zu gewähren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 9/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 20/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 85 |