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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 94/08 |
§§: | EStG § 74 Abs. 1 Satz 3, BGB § 1603, BGB § 1612 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Abzweigung, Unterhalt, Haushaltsaufnahme |
Rechtsfrage: | Keine Abzweigung des Kindergeldes an die in den Haushalt der Arbeitslosengeld II beziehenden Eltern aufgenommene volljährige Tochter? Ist sowohl bei der direkten als auch bei der analogen Anwendung des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG als zusätzliches Tatbestandsmerkmal zu fordern, dass der mangels Leistungsfähigkeit nicht Unterhaltsverpflichtete auch tatsächlich keinen Unterhalt leistet? Umfang des tatsächlich geleisteten Unterhalts bei Haushaltsaufnahme? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1160/05 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 03 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.08.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 94/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |