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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 38/19 (BFH)
§§: AO § 191 Abs. 1, AO § 35, AO § 34 Abs. 1, AO § 130 Abs. 1, AO § 125, AO § 69
Schlagwörter Haftung, Faktischer Geschäftsführer, Insolvenz
Rechtsfrage: 1. Kann für die insolvenzrechtliche Begründung des Haftungsanspruchs auf die Nichtentrichtung der Steuer nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung bei tatsächlicher Fälligkeit (§ 34 Abs. 1 Satz 2 AO) abgestellt werden, wenn eine Pflichtverletzung i.S. des § 69 AO vorangeht, auf die der Haftungsbescheid aber nicht gestützt ist? - 2. Scheidet eine Haftungsinanspruchnahme aus, weil es sich bei dem Kläger nicht um einen faktischen Geschäftsführer handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.09.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 269/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 11 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2021
Erledigungs-Az: VII R 38/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision Steuerpflichtiger: Revision unbegründet - Revision Verwaltung: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils insoweit, als das FG der Klage stattgegeben hat und insoweit Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 83