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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 4/22 (BFH) |
| §§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 2, UStG § 4 Nr. 5 Buchst. a, UStG § 8 |
| Schlagwörter | Einheitliche Leistung, Umsatzsteuerpflicht, Schiffsmakler, Vermittlung |
| Rechtsfrage: | Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen - Einheitlichkeit der Leistung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 134/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 07 73 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.01.2024 |
| Erledigungs-Az: | V R 4/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 93 |