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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 35/19 (BFH) |
§§: | KraftStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, KraftStG § 18 Abs. 12, AO § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, PKW, LKW, Nutzfläche, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Kommt einer in der Zulassungsbescheinigung angegebenen maximalen Sitzplatzanzahl für alle Typen- bzw. Karosserievarianten bindende Wirkung für die zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung als PKW oder LKW erforderliche Berechnung der dem Gütertransport bzw. der Personenbeförderung dienenden Bodenflächen des Fahrzeugs zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8022/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 35/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 74 |