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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 45/19 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 94 Abs. 1 Satz 2, BGB § 95 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Scheinbestandteil, Land- und Forstwirtschaft |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuerbarkeit von Weihnachtsbaumkulturen - wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Scheinbestandteil: Gehört Aufwuchs in Form von Weihnachtsbäumen als wesentlicher Bestandteil zum Grundstück und ist damit Teil der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 168/19 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2022 |
Erledigungs-Az: | II R 45/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 30 |