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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-933/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Polen
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 24.10.2019 in der Rechtssache T-778/17: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben, - den Beschluss (EU) 2018/556 der Kommission vom 25.8. 2017 über die von Polen durchgeführte staatliche Beihilfe SA.35356 (2013/C) (ex 2013/NN, ex 2012/N) zugunsten von Autostrada Wielkopolska S.A. für nichtig zu erklären oder hilfsweise die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, und jedenfalls - die Kommission zu verurteilen, die Kosten der Rechtsmittelführerin für das Rechtsmittelverfahren und für das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-778/17 zu tragen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 24.10.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-778/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 87 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.11.2021
Erledigungs-Az: Rs C-933/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 18 53