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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/03 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Unterhalt, Nachweis, Ausland |
Rechtsfrage: | Unterhaltszahlungen an die in Bosnien lebenden und eine kleine Landwirtschaft betreibenden Eltern des Klägers wegen fehlender bzw. nicht nachgewiesener Unterhaltsbedürftigkeit keine außergewöhnlichen Belastungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4864/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 14 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 4/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |