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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1563/05 (BVerfG) |
§§: | UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 9, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Anhang H, UStR 2005 Abschn. 171 Abs. 3 |
Schlagwörter | Heilbad, Krankheit, Sauna, Umsatzsteuer, Fitnessstudio, EG, Verfassung, ermäßigter Steuersatz |
Rechtsfrage: | Kein ermäßigter Steuersatz für Nutzung einer Sauna im Fitnessstudio. - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | V R 54/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 209 S. 171 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 30 44 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2006 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1563/05 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |