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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 155/99 |
| §§: | EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 |
| Schlagwörter | Pkw-Überlassung, Zuzahlung, Sonderausstattung, Kosten der Lebensführung |
| Rechtsfrage: | Sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers für die von ihm gewünschte Sonderausstattung des von seinem Arbeitgeber für Dienst- und Privatfahrten gestellten (geleasten) Fahrzeugs analog den Mietvorauszahlungen sofort als Werbungskosten abziehbar? Ist die Zuzahlung im Verhältnis privat/berufliche Fahrten aufzuteilen oder in voller Höhe den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung zuzurechnen? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 01.09.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | I 331/95 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 47 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.02.2002 |
| Erledigungs-Az: | VI R 155/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |