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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2064/08 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 32 Abs. 6, EStG 2002 § 33 c, FGO § 120 Abs. 2, FGO § 120 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kind, Betreuung, Erziehung, Freibetrag, Kinderbetreuungskosten, Ausbildung, Außergewöhnliche Belastung, Verfassung, Begründung, Bezugnahme, Revision, Revisionsbegründung, Nichtzulassungsbeschwerde |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002 - Anforderung an die Revisionsbegründung - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | III R 108/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2008 S. 1822 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 37 99 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2064/08 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 42 58 |