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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 40/10 (BFH)
§§: UStG 1999 § 2 Abs. 1, UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, UStG 1999 § 14 Abs. 4
Schlagwörter Unternehmer, Vorgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Vorsteuerabzug, Rechnung
Rechtsfrage: 1. Ist ein Steuerbescheid rechtswirksam ergangen, wenn er eine GmbH in Gründung betreffen soll, diese im Bescheid aber nicht als GmbH in Gründung, sondern als GbR bezeichnet wird? Kommt es steuerrechtlich darauf an, ob es sich bei der GmbH in Gründung zivilrechtlich um eine sog. echte oder unechte Vorgesellschaft handelt? - 2. Ist die GmbH in Gründung als erfolgloser Unternehmer zu behandeln, wenn keine Eintragung in das Handelsregister erfolgt? - 3. Ist die Leistungsbezeichnung "Renovierungsarbeiten" für eine ordnungsgemäße Rechnung ausreichend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.05.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 5056/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2012
Erledigungs-Az: XI R 40/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 01 29