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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 13/05
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1999 § 3 Abs. 9
Schlagwörter Einheitliche Leistung, sonstige Leistung, Aufteilung, Steuerfreiheit, Hauptleistung, Nebenleistung
Rechtsfrage: Sind die von einer Genossenschaft im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Wochenmärkten gegenüber den Teilnehmern der Wochenmärkte erbrachten Leistungen als einheitliche Leistung und damit als eine insgesamt nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung zu qualifizieren, oder handelt es sich bei den Marktverträgen um gemischte Verträge mit der Folge, dass die Marktstandgelder in eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung und eine Leistung nach anderer Art (Organisationsleistung) aufzuteilen sind? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.12.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 702/03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2008
Erledigungs-Az: V R 13/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet