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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 60/01
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Änderung, Nachträgliche Tatsache, Leibrente, Dauernde Last
Rechtsfrage: Sind bestandskräftige ESt-Bescheide aufgrund der steuerrechtlichen Beurteilung in einem Zivilprozess nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern und aus einem Vermögensübergabevertrag (Gewerbebetrieb) erhaltene Leistungen als Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern? Klärung einer vorgreiflichen Rechtsfrage durch das zivilrechtliche OLG-Urteil und dadurch nachträglich bekannt gewordene Tatsache i.S. dieser Vorschrift? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.07.2001
Vorinstanz/AZ: III 20/2001
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1531
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2003
Erledigungs-Az: X R 60/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 36 76