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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/18 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 1, EStG § 5 a Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Schiff, Veräußerung, Liquidation, Gewinnermittlungsart, Bindung
Rechtsfrage: Ist die Tonnagebesteuerung auch nach Veräußerung des einzigen Schiffs jedenfalls bis zum Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist des § 5 a Abs. 3 EStG während der Liquidation der Gesellschaft weiterhin anzuwenden, oder zwingt der Umstand, dass mit der Veräußerung eine der Voraussetzungen des § 5 a Abs. 1 EStG weggefallen ist, zur Rückkehr zum Bestandsvergleich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.11.2017
Vorinstanz/AZ: 15 K 202/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.07.2020
Erledigungs-Az: IV R 3/18
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil unzulässig Revision zum Teil unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 17 29