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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-291/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 Buchst. e, Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Abs. 1 Buchst. b, Richtlinie 2006/116/EG Art. 56 Abs. 1 Buchst. c, Richtlinie 2006/116/EG Art. 196
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Beratungsdienste, Steuerpflichtiger, Dienstleistung
Rechtsfrage: Sind Art. 9 Abs. 2 Buchst. e und Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG sowie Art. 56 Abs. 1 Buchst. c und Art. 196 der Richtlinie 2006/116/EG dahin auszulegen, dass eine Person, die Beratungsdienste von einem Steuerpflichtigen aus einem anderen Land der EG in Anspruch nimmt und selbst sowohl eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit als auch eine nicht unter die Richtlinie fallende Tätigkeit ausübt, für die Anwendung dieser Bestimmungen auch dann als Steuerpflichtiger anzusehen ist, wenn die Dienstleistung nur für die letztgenannte Tätigkeit in Anspruch genommen wird?
Vorinstanz: Regeringsrätten (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 183 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.11.2008
Erledigungs-Az: Rs C-291/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 15