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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 28/01
§§: EStG § 4 d, EStG § 4 d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c S. 4
Schlagwörter Unterstützungskasse, Rechtsfähigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Beleihungsverbot
Rechtsfrage: 1. Sind Leistungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Unterstützungskasse im Zeitpunkt der Zuwendung rechtsfähig ist oder genügt die Erlangung der Rechtsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt? 2. Scheitert ggf. (vgl. 1.) der Betriebsausgabenabzug in den Jahren 1991 und 1992 an dem durch das Steueränderungsgesetz 1992 erstmals (?) eingeführte Beleihungsverbot? Wirkt diese Regelung auf 1991 zurück bzw. führt das Fehlen einer Übergangsregelung für Altfälle zur Verfassungswidrigkeit? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.10.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 2868/96 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1115
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2002
Erledigungs-Az: XI R 28/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 35