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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/98 |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 1, GrEStG § 8 |
Schlagwörter | Einheitliches Vertragswerk, Grundstückserwerb, Bauerrichtungsvertrag, Grundstücksgesellschaft, Bauherrengemeinschaft |
Rechtsfrage: | Einheitliches Vertragswerk in Bauherrenfällen. War die Grundstückserwerberin, eine GmbH & Co. KG, im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks durch den Bauerrichtungsvertrag gebunden und lag ein abgestimmtes Verhalten zwischen der Veräußerin des Grundstücks (GbR) und der Baufirma (GmbH) - aufgrund der personellen Verfechtung der Gesellschaften - mit dem Ziel vor, der Erwerberin als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück zu verschaffen? Gelten die Grundsätze zum einheitlichen Vertragswerk auch dann, wenn die Initiatoren des Projekts in unterschiedlicher Funktion sowohl auf der Veräußerer- als auch auf der Erwerberseite auftreten?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.1998 |
Vorinstanz/AZ: | I 270/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1146 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.04.1999 |
Erledigungs-Az: | II R 29/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 52 56 |