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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 1/14 (BFH)
§§: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 2, EStG § 7 g Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Wirtschaftliches Eigentum, Windkraftanlage, Anschaffung, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Erlangt der Erwerber einer Windkraftanlage aufgrund des Übergangs von Besitz und Nutzungen sowie der Zahlung von 95 % des Kaufpreises das wirtschaftliche Eigentum, auch wenn der Lieferer die Abnahme der Anlage vom Hersteller erst zu einem späteren Zeitpunkt erklärt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.11.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 124/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2016
Erledigungs-Az: IV R 1/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 09