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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-294/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 79/1072/EWG Art. 7 Abs. 1
Schlagwörter EU, EG, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Erstattung, Ansässigkeit, Ausschlussfrist
Rechtsfrage: Ist die für die Stellung eines Antrags auf Mehrwertsteuererstattung durch nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige gemäß Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 letzter Satz der RL 79/1072/EWG vorgesehene Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer fällig geworden ist, eine Ausschlussfrist, d.h., führt die Nichteinhaltung dieser Frist zum Erlöschen des Erstattungsanspruchs?
Vorinstanz: Corte Suprema di Cassazione (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 252 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.06.2012
Erledigungs-Az: Rs C-294/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 19 41