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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 20/22 (BFH) |
§§: | VO (EU) Nr. 517/2014 |
Schlagwörter | Technische Aerosole, Aerosolzerstäuber, Begriffsauslegung, Inverkehrbringungsverbot, EG, EU |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den importierten, ausschließlich den teilfluorierten Kohlenwasserstoff R134 a enthaltenden, Gasfüllern für Ausgleichsgefäße an Heizungsanlagen um ein technisches Aerosol im Sinne der EU-Gase-VO (VO (EU) Nr. 517/2014), die nicht in den freien Verkehr gebracht werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 832/21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 20/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 00 16 |