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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 76/01
§§: AO 1977 § 233 a, RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2, UStG § 13 Abs. 1
Schlagwörter Zinsen, Nachzahlungszinsen, Entstehung, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Entsteht der Vorsteuerabzug in Zeitpunkt des Leistungsbezugs (Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Jahr 1992) oder bei Empfang der Rechnung (Rechnungsausstellung im Jahr 1995)? Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233 a AO (Beginn des Zinslaufes 1992 oder 1995?) - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.07.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 374/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2004
Erledigungs-Az: V R 76/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 57