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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 17/22 (BFH) |
§§: | VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 124 Abs. 1 Buchst. k |
Schlagwörter | Einfuhr, Zollschuld, Einfuhrumsatzsteuer, Begriffsauslegung, Verwendung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Einfuhr aus der Schweiz eines dort zugelassenen, auf einem Pkw-Anhänger verladenen Segelboots zum Zwecke der vorübergehenden Wartung im Zollgebiet der Europäischen Union. - Ist eine Nicht-Unionsware, für die die Zollschuld nach Art. 79 des Zollkodexes der Union (UZK) entstanden ist und die danach im Zollgebiet der Union einer zollbehördlich nicht bewilligten Veredelungshandlung unterzogen wurde, als im Sinne des Art. 124 Abs. 1 Buchst. k UZK verwendet anzusehen? - Ist ein vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbrachter Gegenstand einfuhrumsatzsteuerrechtlich in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt, wenn er einer zollbehördlich nicht bewilligten Veredelungshandlung (steuerbare Dienstleistung) unterzogen und danach wieder ausgeführt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2900/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 13 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2025 |
Erledigungs-Az: | VII R 17/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 18.2.2025) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuG: Rs T-383/25 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 08 01 |