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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 41/19 (BFH) |
§§: | KN Unterpos. 8714 9130 |
Schlagwörter | Einfuhr, Zollaussetzung, Vorderradgabel, Fahrradgabel, Aluminium, Ware |
Rechtsfrage: | Ist eine Zollaussetzung für Vorderradgabeln aus Aluminium, die ein Tauchrohr aus Magnesium aufweisen, nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates vom 17.12.2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Produkte, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1341/2014 des Rates vom 15.12.2014 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung zu gewähren? Erforderliche Vorlage an den EuGH? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2894/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2022 |
Erledigungs-Az: | VII R 41/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 58 |