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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 42/06
§§: EStG § 10 d Abs. 4 Satz 1, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4
Schlagwörter Verlustfeststellung, Antrag, Einkommensteuerveranlagung, Gesamtbetrag der Einkünfte, Vorweggenommene Werbungskosten, Flugzeugführer
Rechtsfrage: Kann nach bereits bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung (Gesamtbetrag der Einkünfte 0 DM) auf einen nach Ablauf der einjährigen Frist gestellten Antrag (BFH-Urteil vom 9.5.2001 XI R 25/99, BFHE 195 S. 545, BStBl II 2002 S. 817) der Verlust für vorweggenommene Werbungskosten für eine Pilotenausbildung noch erstmalig gesondert festgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.08.2006
Vorinstanz/AZ: 16 K 5362/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2008
Erledigungs-Az: IX R 70/06
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an das BMF - BFH-Beschluss vom 24.10.2007 - abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 70/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 42 96