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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-197/12 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 148
Schlagwörter EG, EU, Frankreich, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuerbefreiung, Schiff, Passagierverkehr
Rechtsfrage: Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuerrichtlinie, und zwar aus deren Art. 148 Buchst. a, c und d, verstoßen, dass sie die Mehrwertsteuerbefreiung der in Art. 262 Ziff. II Nrn. 2, 3, 6 und 7 des Code général des impôts genannten Umsätze, soweit es um Schiffe geht, die im entgeltlichen Passagierverkehr oder zur Ausübung einer Handelstätigkeit eingesetzt werden, nicht vom Erfordernis eines Einsatzes auf hoher See abhängig macht?
Vorinstanz: Kommission ./. Französische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 217 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.03.2013
Erledigungs-Az: Rs C-197/12