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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-106/10 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 78 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 79 Abs. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | EG, EU, innergemeinschaftlicher Erwerb, Kraftfahrzeugsteuer, Bemessungsgrundlage, Mehrwertsteuer, Portugal, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Ist Art. 78 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 79 Abs. 1 Buchst. c der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass es unzulässig ist, in Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs den Betrag der durch das Gesetz Nr. 22-A/2007 vom 29.6.2007 eingeführten Kraftfahrzeugsteuer in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einzubeziehen? |
Vorinstanz: | Supremo Tribunal Administrativo (Portugal) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 Nr. C 113 S. 32 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-106/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 26 58 |