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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/20 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Windkraftanlage, Verzicht, Entgelt, Verdeckte Gewinnausschüttung, Sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einem Geldbetrag, den der Grundstückseigentümer des Standorts einer Windkraftanlage, ohne Anlagenbetreiber zu sein, in der unzutreffenden Annahme erhält, er habe vertraglich auf die Anwachsung eines abspaltbaren, werthaltigen, disponiblen Rechts (Einspeiserecht) verzichtet, um steuerbare sonstige Einkünfte, oder hatte eine von dem Kläger beherrschte Gesellschaft das Einspeiserecht - zumindest für eine logische Sekunde - tatsächlich inne, so dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.11.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 114/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2023
Erledigungs-Az: VIII R 2/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 40