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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 83/98 |
§§: | AO 1977 § 152 Abs. 1, AO 1977 § 109 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Verspätungszuschlag, Ermessen, Steuererklärung, Bearbeitung |
Rechtsfrage: | Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn - nach Ablehnung von Einzelfristverlängerungsanträgen - die Steuererklärung zwar verspätet abgegeben wird, das FA sie aber erst nach über zwei Monaten bearbeitet? Berücksichtigung der eigenen Bearbeitungszeit des FA bei der Ausübung des Entschließungsermessens? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.1997 |
Vorinstanz/AZ: | XII (IX) 568/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 83/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 12 57 |