Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-11/20 (EuGH)
§§: AEUV
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Rückforderung, Griechenland
Rechtsfrage: Klage der Europäische Kommission gegen die Hellenische Republik: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 3 und 4 des Beschlusses der Kommission vom 7.12.2011 in der Sache SA.28864 betreffend die ihr von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen und aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, dass sie nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen alle zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen erlassen oder jedenfalls die Kommission über die gemäß Art. 4 des Beschlusses erlassenen Maßnahmen nicht gebührend unterrichtet hat; - der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Hellenische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 68 S. 38
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.05.2021
Erledigungs-Az: Rs C-11/20