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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-850/19 P (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Förderung, Stromerzeugung, erneuerbare Energiequellen
Rechtsfrage: Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen das EuG-Urteil vom 20.9.2019 in der Rechtssache T-217/17: Die Rechtsmittelführer beantragen, -das angefochtene Urteil aufzuheben; - ihrer Klage gegen den Beschluss C(2016) 7827 final der Kommission vom 28.11.2016 über die staatliche Beihilfe SA.40171 (2015/NN) betreffend die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, dessen Zusammenfassung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2017, C 69, S. 2.) veröffentlicht wurde, stattzugeben, oder hilfsweise - die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Rechtsmittelgegnerin die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 20.09.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-217/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 68 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.09.2021
Erledigungs-Az: Rs C-850/19 P