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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-895/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 167, RL 2006/112/EG Art. 178
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Polen
Rechtsfrage: Ist Art. 167 in Verbindung mit Art. 178 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug im gleichen Steuerzeitraum wie dem, in dem die Vorsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen abzuführen ist, davon abhängig gemacht wird, dass die für diese Umsätze geschuldete Vorsteuer in einer entsprechenden Steuererklärung angemeldet wird, die innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist (in Polen 3 Monate) ab Ablauf des Monats abzugeben ist, in dem für den Erwerb der Waren oder Dienstleistungen eine Steuerpflicht entstanden ist?
Vorinstanz: Wojewódzki Sad Administracyjny w Gliwicach (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 54 S. 40
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.03.2021
Erledigungs-Az: Rs C-895/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 04 46