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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 148/99 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7 |
| Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Ingenieur, Erststudium |
| Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Teilnahme an einem Abendstudium im Fachbereich Maschinenbau als Erststudium Fortbildungskosten, wenn Fähigkeiten für die Ausübung des angestrebten Berufs bereits durch langjährigen Einsatz in der Praxis erworben wurden und dem Studium ein bereits abgebrochenes (Erst)Studium und eine abgeschlossene Berufsausbildung als technischer Zeichner -Maschinenbau- vorausgegangen sind? - Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 18.06.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | II 23/98 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 221 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
| Erledigungs-Az: | VI R 148/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |