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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 75/04 |
§§: | EStG § 6 a Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Pensionszusage, Schriftform, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Erfüllt eine Pensionszusage nur dann das Schriftformerfordernis i.S. des § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie Gegenstand einer sowohl vom Pensionsverpflichteten (Arbeitgeber) als auch vom Pensionsberechtigten (Arbeitnehmer) unterzeichneten schriftlichen Erklärung ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1263/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 75/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 39 34 |