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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 26/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Umsatztantieme, Gesellschaftergeschäftsführer |
Rechtsfrage: | Umsatztantieme in der Aufbauphase: Kann eine Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung in zeitlicher und höhenmäßiger Hinsicht für den Gesellschafter-Geschäftsführer in der Aufbauphase steuerlich anerkannt werden, weil der sich sehr gut entwickelnde Gewinn in seiner endgültigen Höhe nicht absehbar und daher als Bemessungsgrundlage nicht geeignet war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8263/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 43 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 26/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |