Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-667/17 (EuGH) |
| §§: | VO (EG) Nr. 1083/2006 Art. 2 Abs. 4, VO (EG) Nr. 1083/2006 Art. 80 |
| Schlagwörter | EG, EU, Italien, Stipendium, Einkommensteuer, Strukturfonds |
| Rechtsfrage: | Sind Art. 80 und Art. 2 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.7.2006 dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie Art. 50 Abs. 1 Buchst. c des Dekrets Nr. 917 des Präsidenten der Republik vom 22.12.1986 entgegenstehen, wonach dem Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung gleichgestellt sind "c) Beträge, die von gleich welcher Seite als Stipendium, Beihilfe, Preisgeld oder Unterstützung für Zwecke des Studiums oder der beruflichen Fortbildung gezahlt werden, wenn der Begünstigte nicht durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem, der die Zahlung gewährt, verbunden ist" und solche Beträge daher der allgemeinen Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, auch wenn das Stipendium aus europäischen Strukturfonds gezahlt wird? |
| Vorinstanz: | Commissione Tributaria Provinciale di Cagliari (Italien) |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 52 S. 22 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 19.12.2018 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-667/17 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 25 |