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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 33/97
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Fahrten, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Führt ein selbständig tätiger, lediger Steuerberater, der in einer mit seiner Mutter geteilten Wohnung ein Arbeitszimmer unterhält, in dem er Mandanten empfängt, von dort zu seinem auswärtigen Büro keine innerbetrieblichen Fahrten durch? Hat ein Lediger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert, wenn er dort seit 5 Jahren in einer abgeschlossenen Einzimmerwohnung wohnt und eine Beziehung zu seiner späteren Ehefrau unterhält, während er sich an den Wochenenden im Heimatort mit seiner Mutter Küche, Bad/WC und das Wohnzimmer teilen muß, in dem er auch schläft?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.12.1996
Vorinstanz/AZ: 6 K 54/91
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 867
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.1998
Erledigungs-Az: IV B 33/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet