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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 56/01 |
§§: | UStG 1993 § 18 Abs. 6, UStDV 1993 § 48 Abs. 1, UStDV 1993 § 47 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sondervorauszahlungen, Aufrechnung, Konkursforderung |
Rechtsfrage: | In welchem Voranmeldungszeitraum (streitbefangen Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal 1998) ist die Sonderzahlung für die Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen 1998 zu verrechnen? Darf die von der Gemeinschuldnerin für 1998 geleistete Sondervorauszahlung vom Finanzamt mit Konkursforderungen aufgerechnet werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7221/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1005 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 56/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 31 |