Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 19/21 (BFH)
§§: AO § 355, AO § 122 Abs. 1 Satz 4
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Vollmacht, Bekanntgabe, Einspruchsfrist
Rechtsfrage: Streitig ist, ob das FA zu Recht die Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids abgelehnt hat. Ist das dem amtlichen Vollmachtsmuster (vgl. zuletzt BMF-Schreiben vom 8.7.2019, BStBl 2019 I S. 594) beizufügende Beiblatt, das vom Vollmachtgeber ebenso wie die amtliche Vollmacht zu unterschreiben ist und das den Wirkungskreis der Vollmacht auf die dort angegebenen Steuernummern einschränkt, in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.04.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 3055/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2023
Erledigungs-Az: II R 19/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 86