Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 9/22 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 42 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Verlust, Kapitalvermögen, Tarif, Missbrauch, Veräußerung
Rechtsfrage: Kommt es im Fall einer Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH, an welcher der Steuerpflichtige zu 100 % beteiligt ist und die zu einem Verlust aus Kapitalvermögen geführt hat, wobei der Steuerpflichtige mit relativ geringen theoretischen Gewinnchancen, bei hohem Verlustrisiko gehandelt hat, zu einer dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG entgegenstehenden Anwendung, wenn dieser Verlust aus dem System der Abgeltungssteuer ausgenommen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 1470/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 15 32