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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/22 (BFH)
§§: FGO § 47 Abs. 1 Satz 2, FGO § 67, AO § 163 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Branntweinsteuer, Erlass, Billigkeitsmaßnahmen, Klageantrag, Klageänderung, Klagefrist, Auslegung
Rechtsfrage: Erhebung von Branntweinsteuer bzw. deren Erlass nach § 163 Abs. 1 Satz 1 AO: Wurde der selbstständige Hilfsantrag erst nach Ablauf der Klagefrist im Rahmen der Klagebegründung verfristet gestellt? - Rechtsschutzgewährende Auslegung einer durch einen Prozessbevollmächtigten mit einem Klageantrag (u.a. ... Branntweinsteuerbescheid ... in Form der Einspruchsentscheidung ... aufzuheben) versehenen Klageschrift und der als Anlage beigefügten Einspruchsentscheidung, wobei sich die Einspruchsentscheidung sowohl auf den Steuerbescheid als auch auf den ablehnenden Antrag nach § 163 AO bezieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.05.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 892/21 VBr
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 76