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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 67/05 |
§§: | AO 1977 § 355 Abs. 1 Satz 1, EG Art. 10, AO 1977 § 169, UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f |
Schlagwörter | Bestandskraft, Festsetzungsverjährung, Emmott'sche Fristenhemmung, Steuerfreiheit, Geldspielautomat, Glücksspiel, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Steuerfreiheit von Umsätzen aus dem Betrieb von gewerblichen Geldspielautomaten: - 1. Verstößt es gegen den Grundsatz der Effektivität oder der Gleichwertigkeit des Gemeinschaftsrechts, wenn die nationale Rechtsordnung eine Änderung im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsordnung bestehender Steuerbescheide versagt, für die nach den Vorschriften der §§ 169 ff. AO 1977 Bestandskraft bzw. Festsetzungsverjährung eingetreten ist? - 2. Kann unter Berufung auf die sog. Emmott'sche Fristenhemmung die Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide begehrt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 249/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 67/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 42 |