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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 95/99
§§: AO 1977 § 191 Abs 3, AO 1977 § 170 Abs 2 Nr 1
Schlagwörter Anlaufhemmung, Verjährung, Festsetzungsfrist, Gesellschaftsteuer, Haftungsbescheid
Rechtsfrage: Gilt die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 über § 191 Abs 3 AO 1977 auch für Haftungsbescheide (hier: für Gesellschaftsteuer)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.06.1999
Vorinstanz/AZ: 7 K 884/95 H
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1164
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2000
Erledigungs-Az: I R 95/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 01 95