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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-108/22 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 306
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Konsolidierer, Hoteldienstleistungen, Beherbergungsleistungen, Reisebüro
Rechtsfrage: Ist Art. 306 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass er auf einen Steuerpflichtigen anwendbar ist, der Konsolidierer von Hoteldienstleistungen ist und Beherbergungsleistungen kauft und an andere Wirtschaftsteilnehmer weiterverkauft, wenn diese Transaktionen nicht mit anderen Zusatzleistungen verbunden sind?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 284 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.06.2023
Erledigungs-Az: Rs C-108/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 11 42