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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 4/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b, GrEStG § 4 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer-Befreiung, Gemeinde, Zweckverband, Erwerbsvorgang |
Rechtsfrage: | Im Rahmen der interkommunalen Errichtung eines Gewerbegebiets wurde ein Zweckverband zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens durch die beteiligten Gemeinden gegründet. Sind unter Berufung auf den Sinn und Zweck und der Zusammenschau der Steuerbefreiungsvorschriften aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG als auch § 4 Nr. 1 GrEStG in der jeweiligen Fassung des Streitjahres 2014, die von den Gemeinden und privaten Personen in den Zweckverband eingebrachten Grundstücke von der Grunderwerbsbesteuerung auszunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1676/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 13 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 4/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 12 48 |