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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/19 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 20 Abs. 6, EStG § 20 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 1
Schlagwörter Anleihe, Anschaffungskosten, Veräußerung, Aufteilung, Abgeltungsteuer, Einkünfteerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Anleihemäntel an eine vom Veräußerer beherrschte Kapitalgesellschaft:- Ist die Einkünfteerzielungsabsicht zugunsten des Steuerpflichtigen unabhängig vom anzuwendenden Tarif zu vermuten, oder ist sie anhand einer Prognoserechnung zu verifizieren? - Sind die Anschaffungskosten der Anleihe auf Anleihemantel und Zinsscheine aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.09.2019
Vorinstanz/AZ: 8 K 2950/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2023
Erledigungs-Az: VIII R 36/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 20